Allgemeine Geschäftsbedingungen
OW Harder GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Leistungen des Gebäudereinigerhandwerks
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
​
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie natürlichen Personen. Diese werden nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
​
§ 2 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
​
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Der Umfang der Reinigungsleistung ergibt sich aus dem beiliegenden Raum- und Flächenverzeichnis sowie aus der Leistungsdefinition.
3. Die Reinigungsleistungen werden durch den Auftragnehmer durch fachgerecht geschultes Reinigungspersonal ausgeführt.
4. Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus durch den Auftraggeber angefordert werden, sind kein Bestandteil des Vertrages. Es wird sodann auf Basis eines gesonderten Raum- und Flächenverzeichnisses sowie einer gesonderten Leistungsdefinition ein neues Angebot erstellt.
​
§ 3 Dienstleistungspreis
1. Der Auftragnehmer erstellt für die erbrachten Leistungen monatlich eine Rechnung, die bis zum fünften Werktag des Folgemonats auf elektronischem Wege an eine vom Auftraggeber zu benennende E-Mail-Adresse übersandt wird. Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Rechnungsbetrages sofort, ohne Abzug nach Eingang der Rechnung auf die nachfolgend benannte Bankverbindung des Auftragnehmers verpflichtet.
​
2. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
​
3. Sämtliche Veränderungen des vereinbarten Dienstleistungspreises bedürfen der Textform und sind nur zum Ende eines Abrechnungszyklus zulässig. Im Falle einer Preisänderung durch den Auftragnehmer steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht erlischt zwei Wochen nach Zugang der Preisanpassung. Bis zum Ablauf der vorgenannten Zweiwochenfrist berechnet der Auftragnehmer den Dienstleistungspreis auf Basis der bis dahin gültigen Vereinbarung.
​
4. Sofern nichts anderes Vereinbart, An- und Abfahrtskosten berechnen wir € 0,90 / Km.
​
§ 4 Reinigungsmaterialien
1. Die für die Ausführung der Reinigungsarbeiten notwendigen Reinigungsmaterialien werden vom Auftragnehmer gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in dem zu reinigenden Objekt einen Lagerplatz für die Reinigungsmaterialien zu benennen und die sichere Lagerung der Materialien sicherzustellen.
2. Der Auftraggeber stellt die Geräte zur Verfügung, mit denen der Reinigungsort durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers erreicht werden können (Gerüste, Hubwagen, Leitern, o.Ä.).
3. Die zu verwendenden Reinigungsmaterialien sowie deren Kosten sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt und werden vom Auftraggeber getragen.
4. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dass zur Durchführung der geschuldeten Reinigungsarbeiten benötigte Wasser und den Strom zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist zu einem möglichst geringen Verbrauch verpflichtet.
​
§ 5 Zusätzliche Reinigungsleistungen
​
Reinigungsleistungen, die nicht im Raum- und Flächenverzeichnis sowie der Leistungsdefinition enthalten sind, z.B. infolge von Umbau- oder Sanierungsarbeiten, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
​
§ 6 Zahlungsbedingungen
​
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort, nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
​
§ 7 Beanstandungen
​
1. Die Abnahme der Leistung ist vom Auftraggeber unverzüglich nach Abschluss der jeweiligen Reinigungsleistungen durchzuführen.
2. Die Parteien vereinbaren, dass eine Beanstandung der erbrachten Reinigungsleistungen ausgeschlossen ist, sobald die gereinigten Räume durch den Auftraggeber, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte genutzt wurden. Eine Beanstandung ist vom Auftraggeber unverzüglich nach Abschluss der Reinigungsarbeiten gegenüber dem Auftragnehmer in Textform anzuzeigen.
3. Im Falle einer berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Beanstandung hat der Auftragnehmer innert einer angemessenen Frist nachzubessern.
​
§ 8 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für solche Beschädigungen an Gegenständen des Auftraggebers, die von seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Art und Weise verursacht wurden.
2. Der Auftragnehmer haftet unabhängig vom Verschuldensmaßstab nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper sowie aufgrund einer Haftung aus dem Produkthaftungsgesetzes.
3. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, entfällt die Haftung.
​
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Dienstleistungsvertrag wird für eine Zeit von zwei Jahren geschlossen.
2. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, wenn er nicht spätestens mit Ablauf von einem Monat vor Vertragende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist direkt an den Auftragnehmer zu richten.
​
3. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 626 BGB zulässig. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Auftragnehmer wiederholt, jedoch mindestens zu fünf Zeiten, und trotz ordnungsgemäßer Mahnung gem. § 6 mit der Durchführung der aufgrund dieses Vertrages geschuldeten Reinigungsleistungen in Verzug geraten ist oder die Reinigungsarbeiten wiederholt, jedoch mindestens zu fünf Zeiten, trotz entsprechender ordnungsgemäßer Mahnung gem. § 6 mangelhaft durchgeführt hat, der Auftragnehmer oder Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig den Bestimmungen dieses Vertrages zuwidergehandelt hat oder über das Vermögen eines der Vertragsparteien ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
​
§ 10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§11 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig, gespeichert und verwaltet werden.
​
§ 12 Schlussbestimmungen
​
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.
2. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
​
Stand 01/01/2024, OW Harder GmbH
​
​
​
​